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Gesundheitswesen/Wellness

aktiCARD – betriebliche Gesundheitsförderung für Ihr Unternehmen

aktiCARD – das einfache Bezahl- und Verwaltungssystem für betriebliche Gesundheitsförderung aktiCARD – das einfache Bezahl- und Verwaltungssystem für betriebliche Gesundheitsförderung

Ab sofort können zukunftsorientierte Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit der aktiCARD einfach, rechtssicher und wirtschaftlich die betriebliche Gesundheitsförderung anbieten.

Zum Anfang des 2. Quartals 2014 ging unter www.akticard.de ein neuer Geschäftsbereich der Lohnexperte AG an den Start. aktiCARD bietet zukunftsorientierten Unternehmen ein einfaches Bezahl- und Verwaltungssystem für die betriebliche Gesundheitsförderung.
Immer mehr Arbeitgeber erkennen, dass gesunde Mitarbeiter ein wesentlicher Faktor erfolgreicher Unternehmen sind und setzen deshalb auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Dieses beinhaltet neben dem Arbeitsschutz, der Verbesserung der Führungskultur, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, Aufgaben der altersgerechten Arbeitsgestaltung auch die betriebliche Gesundheitsförderung. Thematisch beinhaltet diese die Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen, die Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung sowie die Stärkung persönlicher Kompetenzen der Mitarbeiter. Vor allem der letztgenannte Themenkreis wird durch eine 2009 in Kraft getretene Steuerbefreiungsvorschrift (§ 3 Nr. 34 EStG) für Arbeitgeber interessant, weil jeder einzelne Mitarbeiter erreicht werden kann. Das funktioniert so: Der Staat unterstützt Unternehmen mit einer jährlichen Förderung zusätzlich erbrachter Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von bis zu 500 € steuerfrei pro Arbeitnehmer und dies auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 SvEV). Voraussetzung für die Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist, dass sie von den Arbeitgebern zusätzlich zum Arbeitslohn in Form von Sachleistungen oder als Barzuschuss gewährt werden. Das heißt: die Leistungen dürfen nicht auf den vereinbarten Arbeitslohn angerechnet werden, bzw. darf der vereinbarte Arbeitslohn nicht umgewandelt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die von den Arbeitgebern erbrachten Leistungen den Anforderungen an die §§ 20 und 20 a SGB V entsprechen. Für viele Unternehmen bedeutet dies vor allem erst einmal einen organisatorischen Mehraufwand, welcher sich nicht selten als Umsetzungshürde entpuppt. Wohl auch aus diesen Gründen erhielt die Lohnexperte AG wiederholt Anfragen zu Umsetzungsszenarien betrieblicher Gesundheitsförderung unter Anbetracht der korrekten Berücksichtigung in der Personalabrechnung. Nach erfolgter Einführung und Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung im eigenen Unternehmen antwortet die Lohnexperte AG auf diese Anfragen jetzt mit der Einführung dem einfachen Bezahl- und Verwaltungssystem aktiCARD.
Hinter aktiCARD verbirgt sich ein Expertenteam aus Mitarbeitern Gesundheitsmanagement wie auch Sozialversicherungsfachangestellten, Steuerfachkräften und Rechtsanwälten, die gemeinsam daran arbeiten Unternehmen bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen und zu entlasten, damit die vom Gesetzgeber geschaffenen positiven Anreize der betrieblichen Gesundheitsförderung den einzelnen Mitarbeiter der Unternehmen auch erreichen. Darüber hinaus unterstützt aktiCARD den Mitarbeiter bei der Auswahl und Prüfung von geeigneten, sprich zur betrieblichen Gesundheitsförderung zugelassenen, Gesundheitsmaßnahmen und bei der Verwaltung des persönlichen Budgets.

 

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