Für viele ist das Jahr 1989 durch den Fall der Mauer gekennzeichnet. Weit weniger spektakulär, und doch für viele jedes Jahr von Bedeutung ist die Einführung des Zahnarzt Bonusheftes im gleichen Jahr.
Ludwigshafen, 17.03.2019 - Bis zu 30 Prozent Zuschuss beim Zahnersatz: Jeder Stempel zähltGesunde Zähne bis ins hohe Alter: Ohne regelmäßige Vorsorge geht das nicht. Das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen erinnert Patientinnen und Patienten nicht nur an den Gang zur jährlichen Kontrolluntersuchung. Es hilft ihnen auch dabei, bei Zahnersatzbehandlungen bares Geld zu. Das Bonusheft können Versicherte entweder bei der Krankenkasse oder bei ihrem Zahnarzt anfordern.
Spezialprogramm für Kinder und Jugendliche
Das Bonusheft wurde 1989 eingeführt. Weil mit dem damaligen Gesundheitsreformgesetz die Kostenübernahme bei Zahnersatz auf 50 Prozent der Regelversorgung gedeckelt wurde, sollte das Heft Anreize für eine regelmäßige Prophylaxe sorgen. Versicherte, die sich einmal im Jahr die Kontrolluntersuchung mit einem Stempel bestätigen lassen, erhalten einen höheren Zuschuss z. B. bei Kronen, Brücken und Inlays.
Das Prinzip ist kinderleicht: Jeder Stempel zählt ebenso wie eine lückenlose Pflege des Bonusheftes. So erhöht sich der Zuschuss für Erwachsene, die fünf Jahre regelmäßig "gestempelt" haben, um 20 Prozent. Können Versicherte zehn Jahre nachweisen, klettert die Zuzahlung der Krankenkasse auf 30 Prozent. Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren gilt das sogenannte Individualprophylaxe-Programm. Dabei ist eine halbjährliche Kontrolle beim Zahnarzt vorgesehen.
Die Kosten für die Entfernung von Belägen, Härtung des Zahnschmelzes sowie Nachhilfe in Sachen Kariesvermeidung trägt die Krankenkasse. Der Zahnarzt vermerkt den Besuch wie bei den Erwachsenen mit einem Stempel im Bonusheft. Wer die Termine nicht oder nur lückenhaft wahrnimmt, erhält keinen Bonus und muss mit dem Stempeln von vorne beginnen.
Stempeln vergessen - was nun?
Wer sein Bonusheft vergisst, sollte umgehend den Zahnarzt kontaktieren und den fehlenden Stempel nachträglich eintragen lassen. Die Behandlungen sind in der Patientenkartei vom Zahnarzt dokumentiert. Auch wenn das Heft verloren geht, kann ein neues Büchlein mit den bisherigen Kontrolluntersuchungen ausgestellt werden. Ist das Bonusheft vollständig abgestempelt, erhalten Patienten ein neues. Auch ein Arztwechsel ist kein Problem. Das Heft wird vom neuen Zahnarzt weitergeführt. Wichtig: Alle Bonushefte sollten immer gut aufbewahrt werden, damit sie bei Bedarf der Krankenkasse vorgelegt werden können.
Rundum-Service für Ihre Zahngesundheit
Gesunde Zähne sind das Ergebnis täglicher Pflege und Vorsorge. Das Bonusheft animiert Patienten zum regelmäßigen Zahnarztbesuch. In der Folge werden Beschwerden frühzeitig erkannt und behandelt - im Idealfall ist gar kein Zahnersatz nötig. Die Gemeinschaftspraxis Prof. Dr. Dhom und Kollegen bietet über das Bonusheft hinaus einen umfangreichen Rundum-Service in Sachen Gesundheitsvorsorge.
Das Spektrum reicht von der professionellen Zahnreinigung bis zum zahnmedizinischen Gesundheits-Check, bei dem nicht nur die Zähne, sondern auch das Zahnfleisch und das Kiefergelenk untersucht werden. Die positiven Bewertungen der Patienten belegen: Bei Prof. Dr. Dohm und seinem Team sind Patienten in professionellen Händen.
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