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Gesundheitswesen/Wellness

24-Stunden-Pflegekräfte aus Bulgarien und Rumänien

Seit 2014 können auch Bulgaren und Rumänen deutsche Senioren pflegen. Dieses zusätzliche Angebot an Pflegekräften lässt die Preise fallen.

Während in der Politik noch die Befürchtung herumgeistert, Migranten aus Rumänien und Bulgarien könnten dem deutschen Sozialsystem schaden, dürften sich zumindest pflegebedürftige Senioren in Deutschland freuen - ist es doch seit Jahresbeginn 2014 auch für rumänischen und bulgarischen Pflegekräften möglich ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland zu arbeiten.
Somit ist es seit erstmals erlaubt, Pflegekräfte bzw. Haushaltshilfen aus allen zehn östlichen EU-Staaten zu beschäftigen. Menschen aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Bulgarien besitzen somit die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.

Pflegekräfte aus Rumänien und Bulgarien sind günstiger

"Wahrscheinlich wird sich der Arbeitsmarkt durch Pflegekräfte aus Rumänien und Bulgarien mittelfristig etwas entspannen. Auch ist zu erwarten, dass die 24-Stunden-Betreuung durch Kräfte aus den beiden Ländern günstiger wird", prognostiziert Werner Sperber, der im oberpfälzischen Neumarkt eine Personalvermittlung für Pflegekräfte aus Osteuropa betreibt.
Alleine der Vergleich des Lohnniveaus spricht laut Werner Sperber Bände: "So betrug im Jahr 2012 der polnische Durchschnittslohn 852 Euro pro Monat. Bulgarien hingegen gilt als das Billiglohnland der EU - hier beträgt der durchschnittliche Lohn rund 370 Euro pro Monat"

Gesundheitsminister Gröhe: In der Pflege sind wir auf Zuwanderer angewiesen

Selbst in der momentan ausgeheizten politischen Debatte hält auch der Gesundheitsminister Hermann Gröhe eine "weitere Zuwanderung zur Lösung des Pflegeproblems in Deutschland für unerlässlich." In einem Interview vom 4. Januar 2014 bekräftigte Gröhe seine Meinung gegenüber der "Bild am Sonntag": "Pflegepersonal aus EU-Staaten ist bei entsprechender Qualifikation kein Problem. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch Nicht-EU-Staaten in Betracht."

 

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