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Wer zahlt die Fassadenreinigung?

Die einen nennen es Kunst, für die anderen ist es mut- oder böswillige Beschädigung: Graffiti.

Vor allem in Großstädten und dicht bewohnten Gebieten werden auf Häuserfassaden und Mauern immer wieder Bilder, Slogans und Schriftzüge gesprayt. Kostspielig wird es für den Hausbesitzer, wenn er die "Graffitischmiereien" entfernen lassen will. Denn meist können die "Graffiti-Künstler" nicht ermittelt und so auch nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus?

"Die Wohngebäudeversicherung zahlt meist für die Entfernung von Graffiti, wenn diese böswillig durch Dritte auf Außenfassaden des Gebäudes, d. h. auf fertig gestellte Mauerwerke, Verputz und Verkleidungen und auf die Rahmen von Türen und Fenstern durch Dritte gesprayt wurden. Wichtig ist dabei allerdings darauf zu achten, dass diese Leistungsposition auch im den Versicherungsschutz enthalten ist", erklärt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. "Denn nicht jede Versicherung leistet bei Graffitschäden."

Übernommen werden die Kosten, die durch das Beschmieren der Hauswände oder anderer Gebäudebestandteile mit Graffitis entstehen. Das können sowohl die Reinigungskosten sein als auch Kosten, die durch das notwendig gewordene Streichen oder Verputzen der betroffenen Wände anfallen. Ein Graffiti zu beseitigen, kann schnell bis zu tausend Euro pro Quadratmeter kosten.

"Jedoch muss deutlich erkennbar sein, dass es sich bei den Graffitis um bös- oder mutwillige Taten handelt." Wichtig ist, dass der Immobilieneigentümer die Graffitischäden am Gebäude unverzüglich sowohl der Polizei als auch dem Versicherer meldet und am besten gleich mit Fotos dokumentiert.

 

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