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Vermieter oder Mieter: Wer zahlt den Schlüsseldienst?

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Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern bei der Frage, wer den notwendig gewordenen Schlüsseldienst zahlen muss. Die Antwort ist abhängig vom Einzelfall.

Vom Mieter verschuldete Situationen

Sie haben sich ausgesperrt und keine andere Möglichkeit, in Ihre Wohnräume zu kommen als mit Hilfe des Schlüsseldienstes? In diesem Fall zahlen Sie als Mieter für den Einsatz. Die Begründung ist ganz einfach: Ihr Vermieter kann nichts dafür, dass Sie den Schlüssel in der Wohnung vergessen haben.

Tipp: Bevor Sie den teuren Schlüsseldienst rufen, überlegen Sie, ob nicht jemand erreichbar ist, der die Wohnung mit Ihnen gemeinsam bewohnt, also im Besitz eines Schlüssels ist. Vielleicht haben Sie ja auch einem guten Freund oder einem nahen Familienmitglied einen Ersatzschlüssel für genau solche Situationen gegeben?

Schlüssel verloren? Das kann teuer werden!

Diese Situation ist besonders ärgerlich, denn hier können durchaus hohe Kosten auf Sie zukommen. Zunächst einmal müssen Sie den Schlüsseldienst natürlich selbst zahlen, wenn Sie den Schlüsselverlust zu verantworten haben. Kompliziert wird es, wenn im Haus eine Schließanlage verbaut wurde und Sie nicht beweisen können, dass keine Gefahr vom Schlüsselverlust ausgeht. In diesen Fällen wird der Vermieter regelmäßig die gesamte Schließanlage austauschen lassen - auf Ihre Kosten! Und das kann richtig teuer werden.

Tipp: Melden Sie jeglichen Schlüsselverlust immer sofort dem Vermieter. Solange Sie nicht sorgfaltswidrig gehandelt haben, wird der Austausch des Schlosses zu Lasten des Vermieters gehen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie nur dann zu Schadensersatz verpflichtet sind, wenn Sie den Schlüsselverlust durch eine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht selbst verursacht haben und die Gefahr besteht, dass der Schlüssel missbräuchlich wird (zum Beispiel Einbruchdiebstahl).

Sondersituation: Schlüsseldiebstahl

Bei einem Schlüsseldiebstahl besteht immer die konkrete Gefahr, dass Einbrecher sich Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen. In Häusern mit einer Schließanlage erweitert sich diese Gefahr auf sämtliche Wohnungen. Kommt es nun tatsächlich zu einem Einbruch und hat der Mieter es versäumt, das Schloss nach dem Diebstahl austauschen zu lassen, wird auch seine Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Fazit: Hat der Mieter schuldhaft gehandelt bzw. seine Sorgfaltspflicht verletzt, muss er die Kosten für den Tausch des Schlosses und, falls notwendig, der Schließanlage bei Schlüsselverlust und Diebstahl selbst tragen.

Vom Vermieter verschuldete Situationen

Es gibt Situationen, für die der Mieter schlicht nichts kann. Natürlich kann hier auch der Schlüsselverlust als eine solche Situation gelten. Ganz sicher jedoch liegt die Verantwortlichkeit beim Vermieter, wenn beispielsweise der Schlüssel aufgrund von Materialmüdigkeit abbricht.

Abgebrochene Schlüssel, defekte Schlösser

Bricht ein Schlüssel ab, wird regelmäßig geklärt werden müssen, ob der Mieter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Meist wird es dem Vermieter jedoch nicht gelingen, dies nachzuweisen. Die Gerichte urteilen in diesen Fällen ziemlich einheitlich und meinen, dass es nach allgemeiner Lebenserfahrung an Materialermüdung liegt, wenn ein Schlüssel bricht.

Bei einem technischen Defekt, der zum Beispiel durch Verschleiß, Konstruktionsfehler oder Einbaufehlern vorliegt, ist regelmäßig der Vermieter in der Pflicht, den Mangel auf seine Kosten zu beheben. Ist es nötig, deshalb den Schlüsseldienst zu verständigen, trägt der Vermieter auch hierfür die Kosten.

Schlüsseldienst notwendig? So sollten Sie vorgehen!

Ganz gleich, aus welchem Grund Sie einen Schlüsseldienst benötigen - ob Schlüsselverlust oder Defekt - rufen Sie als allererstes den Vermieter oder den Hausmeister an. Bitten Sie diese, den Schlüsseldienst zu beauftragen. So sichern Sie sich wirksam dagegen ab, auf den Kosten sitzenzubleiben, selbst wenn Sie am Schaden gar nicht schuld sind.

Nur im Notfall sollten und dürfen Sie den Schlüsseldienst selbst beauftragen. Ein solcher Notfall liegt regelmäßig dann vor, wenn Sie vor verschlossener Tür stehen und weder den Hausmeister noch den Vermieter erreichen (Nachweis: Verbindungsnachweis Ihres Telefonanbieters). Auch dann, wenn Sie in der Wohnung sind, das Schloss jedoch plötzlich defekt ist und ausgetauscht werden muss, liegt ein solcher Notfall vor, wenn Sie den Vermieter nicht zeitnah erreichen.

In diesen Fällen können Sie den Schlüsseldienst selbst beauftragen und die Rechnung anschließend beim Vermieter einreichen. Er ist verpflichtet, die Kosten auch im Nachhinein zu übernehmen, es sei denn, es lag ein schuldhaftes Verhalten Ihrerseits vor.

Enthält Ihr Mietvertrag Klauseln, die Ihnen ein solches Vorgehen verbieten, sind diese rechtlich nicht wirksam. Lediglich die Kleinreparaturklausel kann hier greifen, wenn die Kosten den hier festgelegten Wert nicht übersteigen. Diese Kosten dürfen jedoch nur einmal im Jahr anfallen und kommen daher nicht bei jedem Schaden in Betracht.

Tipp: Die Gegenstände, die unter die Kleinreparaturenregelung fallen, müssen in der Klausel aufgeführt werden. Die Klausel ist ungültig, wenn Ihr Vermieter das versäumt hat. Und natürlich müssen Sie die Kosten für sogenannte Kleinreparaturen nicht übernehmen, wenn der entsprechende Gegenstand, zum Beispiel ein Türschloss, nicht aufgeführt wurde.

Ihr gutes Recht

Wenn Ihr Vermieter die Kosten für den Schlossaustausch nicht übernehmen will und Ihnen eine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht vorwirft, können Sie ihn freundlich darauf aufmerksam machen, dass Türschlösser nicht unter die Sorgfaltspflicht fallen. Türen und Türschlösser gelten nämlich als wartungsfrei.

Fazit: In der Regel können Sie die Kosten für einen Austausch von Schlössern auf den Vermieter umlegen. Nur, wenn Sie selbst Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben (z.B. Schlüssel unbeaufsichtigt am Badestrand), sind Sie in der Pflicht. Wichtig ist, dass Sie sich immer sofort mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Dieser Beitrag wurde in Partnerschaft mit dem Schlüsseldienst Berlin erstellt:
http://www.schlüsseldienst-berlin-24.de/

 

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