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Pillipp Haustechnik informiert: Das Förderprogramm für PV-Speicher in Bayern wurde verlängert

Das Expertenteam der Pillipp Haustechnik GmbH berät gerne zum Förderprogramm PV-Speicher. Bild: stock.adobe.com / ag visuell Das Expertenteam der Pillipp Haustechnik GmbH berät gerne zum Förderprogramm PV-Speicher. Bild: stock.adobe.com / ag visuell

Bayern verlängert das Förderprogramm für PV-Speicher. Die Mindestkapazität der neuen Speicher wurde erhöht, gleichzeitig sinkt die maximale Förderung auf 2.375 Euro. Pillipp Haustechnik berät.

Immer mehr Menschen in Deutschland installieren sich eine Photovoltaikanlage zusammen mit einem Stromspeicher. Umso erfreulicher ist es deshalb, dass in Bayern das Förderprogramm für PV-Speicher verlängert und teilweise die Antragstellung neu aufgelegt wurde. Denn es erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit und die Nachfrage ist enorm.
Mit der Neuauflage haben sich einige Anpassungen ergeben, wie Jürgen Pillipp, Geschäftsführer der Pillipp Haustechnik GmbH mit Sitz in Möhrendorf, erklärt: "Da es im letzten Jahr eine Steigerung der Förderanträge um 60 Prozent gab, wurden die Zuschüsse in diesem Jahr gesenkt, um möglichst alle Anträge bewilligen zu können."
Mindestkapazität der Speicher auf 5 Kilowatt erhöht:
"Die Mindestkapazität der förderfähigen Speicher wurde erhöht. So beginnt der Zuschuss von 500 Euro künftig für Speichersysteme ab 5,0 Kilowattstunden Kapazität, die mit einer neuen Photovoltaik-Anlage von mindestens 5,0 Kilowatt-Peak installiert werden", so Pillipp. Bislang lag die Untergrenze bei 3,0 Kilowattstunden. "Die Förderung je zusätzlich installierter Kilowattstunde Speicher-Kapazität liegt in diesem Jahr bei 75 Euro und die Höchstgrenze für einen 30 Kilowattstunden Speicher liegt jetzt bei 2.375 Euro."
Voraussetzungen für die Antragsstellung:
Die Anträge seien an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie Jürgen Pillipp erklärt: "So können sie beispielsweise nur von natürlichen Personen gestellt werden. Der Antragsteller muss auch Eigentümer des Gebäudes sein und mindestens eine Wohneinheit in diesem Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen." Außerdem dürfe zum Zeitpunkt der noch kein Auftrag zur Installation des Speichers erteilt worden sein. Entsprechende Nachweise darüber sind bei Projektabschluss einzureichen.
Weitere aktuelle Informationen zur Antragsstellung, den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen gibt es im Internet. Auch das Expertenteam der Pillipp Haustechnik GmbH berät gerne. Jetzt Termin vereinbaren: www.pillipp.de

 

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