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Holzbauverbände stellen klar: Es besteht vorerst kein Zwang zum Einbau von 'Schutzschaltern'!

DHV-Präsident Taglieber weist darauf hin, dass Bauherren über den Einbau sog. Brandschutzschalter frei entscheiden.©A. Zielke/DHV DHV-Präsident Taglieber weist darauf hin, dass Bauherren über den Einbau sog. Brandschutzschalter frei entscheiden.©A. Zielke/DHV

Neue Norm DIN VDE 0100-420 verpflichtet Bauherren und Fertighauskäufer zu nichts

Der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV) und zahlreiche weitere holzbau-affine Verbände treten Falschmeldungen entgegen, wonach die Installation sogenannter "Fehlerlichtbogen-Schutzschalter AFDD" (die irreführenderweise häufig als 'Brandschutzschalter' bezeichnet werden) bei Gebäuden aus Holz und anderen brennbaren Materialien künftig vorgeschrieben seien. Zwar hält die Deutsche Kommission für Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) die Installation solcher Bauteile für einen wünschenswerten Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz; die bloße Verabschiedung einer darauf abzielenden technischen DIN-Norm zieht für private Bauherren und Fertighauskäufer - entgegen anderslautender Medienberichte - aber keinerlei Verpflichtung zum Einbau von Brandschutzschaltern nach sich. Aufgrund der eindeutigen Stellungnahme des DHV, des Verbands Holzbau Deutschland sowie weiterer bauwirtschaftlicher Verbände gegen den obligatorischen Einbau von Schutzschaltern wird die zugrundeliegende DIN-Norm seit Jahresbeginn 2018 nochmals überarbeitet.

Rund 300 Mitgliedsunternehmen des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes, des Unternehmer-Netzwerks 81fünf und der Vereinigung ZimmerMeisterHaus kritisieren ebenso wie Holzbau Deutschland, in Berlin ansässiger Dachverband des Zimmererhandwerks, sowie etliche weitere Holz- und Fertigbau-affine Wirtschaftsorganisationen die von vielen Medien kolportierte Desinformation der Öffentlichkeit. Die großen deutschen Holzbauverbände stellen unisono klar, dass es derzeit keine gesetzlichen Auflagen zum Einbau von Brandschutzschaltern gibt, weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen von Bestandsgebäuden. Auch eine Nachrüstpflicht ist nicht in Sicht. Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN-Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, was hier nicht der Fall ist. Die Entwicklung und Verabschiedung der neuen DIN-Norm VDE 0100-420 zieht daher weder für Bauherren noch für Fertighauskäufer noch für Hausbesitzer irgendeinen Installationszwang nach sich. Ob ein Bauherr oder Eigentümer sein Haus mit "Fehlerlichtbogen-Schutzschaltern AFDD" - so die technisch korrekte Bezeichnung des umstrittenen Bauteils - ausstatten lässt oder nicht, diese Entscheidung zu treffen bleibt ihm selbst überlassen.

Das sieht auch der in Berlin ansässige Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) so und weist darauf hin, dass es bislang weder konkrete Anhaltspunkte noch gesicherte statistische Nachweise dafür gibt, dass Fehlerlichtbögen in Gebäuden, die aus potenziell brennbarem Material bestehen, das allgemeine Brandrisiko signifikant erhöhen würden. Dementsprechend moniert der ZDB die unterbliebene Abstimmung der DKE mit anderen Verbänden und merkt an, dass weder der Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der ARGE BAU noch der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) die neue DIN-Norm befürwortet hätten.

Um Bauinteressenten Orientierung zu geben und die Entscheidungsfindung zu erleichtern, stellen wir die wesentlichen konträren Argumente hier einander gegenüber:

Pro Brandschutzschalter-Pflicht
Verringerte Brandgefahr: Nichtamtlichen Schätzungen zufolge wird rund ein Drittel aller Gebäudebrände in Deutschland durch fehlerhafte Elektrik ausgelöst. Vor allem die Elektrotechnik-Verbände wollen daher Brandschutzschalter verpflichtend einführen, um Kurzschlüsse und Überlasten in Verteilern zu verhindern. Das würde das Auftreten von Lichtbögen unterbinden, die für etliche Brände verantwortlich gemacht werden. Nach Meinung der Befürworter einer Einbaupflicht für Brandschutzschalter ließe sich durch den verpflichtenden Einbau von Brandschutzschaltern eine der häufigsten Brandursachen eindämmen. Konkrete Zahlen, in welchem Umfang sich die Zahl der im häuslichen Bereich entstehenden Brände verringern würde, wurden in diesem Zusammenhang allerdings nicht genannt.

Kontra Brandschutzschalter-Pflicht
Fehlende Nachweise: Bauverbände wie der DHV, Holzbau Deutschland, der ZDB sowie zahlreiche weitere namhafte Institutionen der Holzwirtschaft wenden ein, dass die von den Befürwortern angeführten Annahmen über potenzielle Brandursachen keineswegs belegt sind. "Die behauptete Brandgefahr durch Fehlerlichtbögen ist meines Wissens bislang von keiner Stelle nachgewiesen worden", betont Fritz Kathe, erfolgreicher Holzbauunternehmer und Vorstandsmitglied im DHV. Sein traditionsreicher Betrieb in Vechta besteht seit über 90 Jahren und zählt zu den RAL-güteüberwachten Holzbauunternehmen; als DHV-Vollmitglieder müssen sie der Berufsorganisation des Zimmererhandwerks angehören.

Erhebliche Mehrkosten
Bei allem Qualitätsbewusstsein und Sicherheitsbestreben - abzusehen ist, dass eine generelle Verpflichtung zum Einbau von Brandschutzschaltern alias Fehlerlichtbogen-Schutzschaltern die Baupreise unausweichlich in die Höhe treiben würde. Denn nach der neuen DIN VDE 0100-420 ist jeder Stromkreislauf mit einem eigenen Schalter auszustatten. Wer sich zum Einbau entschließt, sollte also die finanziellen Konsequenzen mitbedenken: Schätzungen des in Berlin ansässigen Verbandes Holzbau Deutschland e.V. zufolge ließe eine verpflichtende Ergänzung der technischen Gebäudeausrüstung um "Fehlerlichtbogen-Schutzschalter AFDD" die Baukosten bei einem durchschnittlich großen Einfamilienhaus mit zeitgemäßer technischer Gebäudeausrüstung mindestens um ein- bis zweitausend Euro in die Höhe schnellen.

Schutz bereits vorhanden
Genau betrachtet, ist mit LS- und FI-Schaltern das größte Brandrisiko bereits eingedämmt. Darüber hinaus ist unverständlich, warum die Hersteller von Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen, Elektroherden, Spülmaschinen und Wäschetrocknern in diese Geräte nicht schon lange Schutzschalter einbauen. Das theoretische Risiko ist nur dann gegeben, wenn es bei großem Stromfluss (>5A) Leitungsunterbrechungen gibt. Der dadurch ausgelöste Lichtbogen hätte dann unter Umständen das Potenzial einer Zündquelle für normalentflammbare Dämmstoffe.

Kompensation durch Rauchwarnmelder
Wenn in ein Gebäude keine solchen Schutzschalter eingebaut werden sollen, weil der Bauherr dies für überflüssig hält oder einfach die Mehrkosten scheut, bieten sich miteinander vernetzte Rauchwarnmelder als die erheblich bessere Alternative an. Angesichts des vergleichsweise äußerst günstigen Kosten-/Nutzen Verhältnisses empfiehlt der DHV diese Variante als sinnvolle Maßnahme. Zwar ist, wenn ein Rauchmelder anspringt, ein Brand bereits im Entstehen begriffen - wofür die Ursache durchaus auch ein Fehlerlichtbogen sein kann -; um Personen frühzeitig vor der drohenden Gefahr zu warnen, haben sich Rauchwarnmelder aber nachweislich bewährt, wie erfahrene Feuerwehrleute berichten. Nicht umsonst ist der Einbau von (unvernetzten) Rauchwarnmeldern mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzliche Pflicht.

Auf diese Fakten ist Verlass
Für Holzbauunternehmen, die von Architekten und/oder Bauherren mit dem Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzschaltern beauftragt werden, hat das Referat Technik des DHV in enger Zusammenarbeit mit Holzbau Deutschland und weiteren holzbauaffinen Verbänden das Merkblatt "Angaben zur behelfsweisen Umsetzung der DIN VDE 0100-420 'Fehlerlichtbogen-Schutzschalter AFDD'" herausgegeben. Es kann von Mitgliedsunternehmen im DHV und assoziierten Verbänden per E-Mail an technik@d-h-v.de schriftlich angefordert werden oder per Fax: 07 11/2 39 96-60 (az)

Pressefragen
beantwortet Peter Mackowiack, Mitarbeiter beim Landesverband Holzbau Baden-Württemberg und beim DHV für den Bereich Kommunikation zuständig, erreichbar per Fon 07 11/2 39 96 52 oder E-Mail an kommunikation@d-h-v.de c/o Geschäftsstelle des DHV, Deutscher Holzfertigbau-Verband e.V., Hellmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern. Weitere Informationen auf www.d-h-v.de

DHV-Terminvorschau
15.-17.03.2018: Gemeinsame Frühjahrsfachtagung von DHV, ZMH und 81fünf im Maritim Hotel, Berlin

Leistungsstarke Interessengemeinschaft: DHV, ZMH und 81fünf
Mit zusammen über 300 Mitgliedsbetrieben bilden der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV, Ostfildern; www.d-h-v.de), die Vereinigung ZimmerMeisterHaus (ZMH, Schwäbisch Hall; www.zmh.com) und das Netzwerk 81fünf high-tech & holzbau AG (Lüneburg; www.81fuenf.de) eine leistungsstarke Gemeinschaft, die übereinstimmende Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft seit Dezember 2015 gebündelt artikuliert. Größte Organisation in diesem Verbund ist der DHV, der als zentrales Sprachrohr fungiert. Zu den Mitgliedsunternehmen der drei holzwirtschaftlichen Verbände, die das Bauen in Deutschland nachhaltig mitgestalten, zählen Holzfertigbaubetriebe, Architektur- und Planungsbüros sowie Zulieferfirmen aller baubeteiligten Gewerke. Darüber hinaus gehören Sägewerke, Baumaschinenhersteller sowie Dienstleister aus bauaffinen Branchen wie zum Beispiel Gebäude-Energieberater, Statiker, Softwareentwickler, Vermessungsingenieure und Medienvertreter dem holzwirtschaftlichen Interessenverbund an. Das gemeinsame Ziel heißt Holzbau komplett: von der Beratung über die Planung und Vorfertigung bis zur bezugsbereiten Ausführung von Wohnhäusern, Büro-, Gewerbe- und Zweckbauten in allen erdenklichen Formen und Größen.

 

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