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Das Wichtigste zum Thema Baugenehmigung für Garagen in Bochum auf einen Blick

Viele moderne Grundstücke in und um Bochum werden heutzutage mit schützenden Unterstellplätzen ausgestattet.

Neben dem Carport ist die Garage hier eine beliebte Parkmöglichkeit für Familienwagen oder Firmenfahrzeuge. Garagen bieten nicht nur einen trockenen, frostgeschützten Parkplatz, sondern auch Schutz vor Diebstahl und Möglichkeiten zur Aufbewahrung von Fahrrädern und Gartengeräten. Der Bau, insbesondere von Fertiggaragen, kann in wenigen Tagen erfolgen, doch die Vorlaufzeit für Planung und Genehmigung des Bauvorhabens, sollte nicht unterschätzt werden. Die zentralen Informationen zur Baugenehmigung für Garagen in Nordrhein-Westfalen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Baurecht in Nordrhein-Westfalen: Welche Regelungen gelten für den Garagenbau?

Die Errichtung von Bauten wie Garagen und Carports muss in den meisten Bundesländern durch eine entsprechende Baugenehmigung zugelassen werden. In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Genehmigungspflicht, Garagenbauten in bestimmten Dimensionen und solche die innerhalb Fläche eines Bebauungsplans liegen sind davon allerdings befreit. Die Errichtung von Garagen innerhalb des Bereiches eines vorhandenen Bebauungsplans ist bis zu einer Garagengrundfläche von 100 Quadratmetern genehmigungsfrei. Dasselbe gilt für Garagen mit einer durchschnittlichen Wandhöhe von 3 Metern und einer Grundfläche von 30 Quadratmetern, wenn sie sich innerhalb von bebauten Ortsteilen befinden. Die Kommunen können neben dem Baurecht des Bundeslandes zusätzliche Regelungen erlassen, die für die Erteilung einer Baugenehmigung erfüllt sein müssen. Welche Bedingungen für Ihr Grundstück in Bochum gelten, können sie bei der zuständigen Bauaufsicht erfragen. Hier erhalten Sie aktuelle Informationen, entsprechende Vorschriften können sich je nach Bebauungslage des Ortes und Umweltschutzauflagen nämlich schnell ändern.

Warum der Bau von Garagen ohne Genehmigung nicht zu empfehlen ist

Willkürliches Garagenbauen wird in den meisten Kommunen schnell bemerkt und hat im Großteil der Fälle finanzielle Konsequenzen. Eventuell muss eine ohne Genehmigung erbaute Garage dann sogar zurückgebaut werden, was im Sie im Endeffekt mehr Zeit und Nerven kostet als eine Antragstellung. In der Baugenehmigung einer Garage wird übrigens nicht nur der Start des Baus genehmigt, sie enthält auch wichtige Informationen zu den zugelassenen Größen und Mindestabständen, die bei Planung und Bau hilfreich sind.

Zur Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders: Nachbarn frühzeitig informieren

Um persönliche oder gar rechtliche Auseinandersetzungen mit den direkten Nachbarn gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist es sinnvoll die Bewohner der angrenzenden Grundstücke vor der Errichtung einer Garage über das Bauvorhaben zu informieren. Besonders wichtig ist diese Vorabinformation, wenn die geplante Garage an der Grundstücksgrenze zwischen Ihrem Grundstück und dem eines Nachbarn liegt, die Schatten der neuen Garagen fallen dann nämlich auch auf die benachbarte Fläche und Sie sollten sicherstellen, dass dies für den betreffenden Nachbarn kein Problem darstellt. Bei Gründung und Montage der Garage könnten sich die Nachbarn außerdem durch Lärm und Bauabfälle belästigt fühlen. Die Erfahrung zeigt, dass die Nachbarschaft mit sehr viel mehr Verständnis reagiert, wenn der Garagenbau zuvor angekündigt wurde und sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt wurde. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Nachbarn frühzeitig über Ihre Pläne zu informieren.

Hilfe von Garagenbaupartner bei der Antragstellung

Je nach dem, mit welcher Firma beim Garagenbau zusammengearbeitet wird, stehen aber auch die erfahrenen Mitarbeiter des Baupartners bei der Antragstellung einer Baugenehmigung mit Rat und Tat zur Seite. Die Profis von Concept Beton beispielsweise errichten schon seit über 25 Jahren Fertiggaragen aller Arten und Größen in Nordrhein-Westfalen. Sie bieten bei der Bestellung einer Fertiggarage deshalb auch einen Bauantrag-Komplettservice an, bei dem die Mitarbeiter von Concept Beton die Antragstellung und die Kommunikation mit dem jeweiligen Bauamt übernehmen und am Ende lediglich die fertigen Dokumente für den Antrag unterzeichnet werden müssen. Ein derartiger Komplettservice ist nicht nur angenehm, die zuständigen Mitarbeiter kennen sich hervorragend mit dem Genehmigungsverfahren und den benötigten Dokumenten aus, sodass diese fähigen Leute den Antrag schnell und korrekt stellen können, sodass die neue Garage bald bewundert werden kann.

 

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