Bei einem FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) handelt es sich um einen Freiwilligendienst. In Deutschland darf ein FSJ von jungen Leuten zwischen 15 bis 25 Jahren absolviert werden.
Beim FSJ arbeiten junge Menschen für sechs bis maximal 24 Monate in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung. Bei nachfolgenden gemeinwohlorientierten Einrichtungen kann ein FSJ absolviert werden:* Kindertagesstätten
* Krankenhäuser
* Jugendkulturzenten
* Sportvereine
* politische Organisationen
Den FSJlern können in den Einrichtungen ganz unterschiedliche Aufgaben zugeteilt werden. Viele FSJler durchlaufen während ihres Freiwilligendienstes alle Abteilung. Im FSJ sind Freiwillige immer Vollzeit tätig. Vollzeit bedeutet in diesem Fall, dass man fünf Tage pro Woche je acht Stunden arbeitet. In vielen sozialen Einrichtungen muss man auch am Wochenende und an Feiertagen ran.
Vorteile eines FSJ
Ein FSJ ist eine tolle Möglichkeit, die Zeit nach der Schule zu nutzen, um sich in aller Ruhe Gedanken zu machen, wohin die berufliche Reise gehen soll. Soll nach dem FSJ ein Studium begonnen werden? Oder ist vielleicht eine Berufsausbildung doch interessanter? Oder bringt ein Auslandsjahr mehr für die spätere berufliche Entwicklung?
Die Zeit des Freiwilligendienstes kann man für die eigene Orientierung nutzen und gleichzeitig sozial arbeiten. Auch kann man während des FSJ das typische Arbeitsleben und verschiedene Berufe kennenlernen. In dieser Zeit probiert man sich aus und macht sich darüber Gedanken, welche Aufgaben und Tätigkeiten gut zu einem passen. Außerdem besteht beim FSJ die Möglichkeit, wenn man entsprechendes Engagement zeigt, mehr Verantwortung übertragen zu bekommen. So kann man unter Umständen auch eigene Projekte planen und durchführen.
Bei Bildungstagen lernt man andere FSJler kennen und tauscht sich mit diesen aus. Von Vorteil ist auch, sich in dieser Zeit ein Netzwerk aufzubauen, das einem nach dem FSJ interessante berufliche Türen öffnen kann.
Bezahlung und Sozialleistungen beim FSJ
Bei einem FSJ handelt es sich grundsätzlich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Prinzipiell werden ehrenamtliche Tätigkeiten nicht vergütet. Beim FSJ gibt es aber für den Einsatz ein Taschengeld. Die Höhe des Taschengeldes ist unterschiedlich. Aktuell ist eine Vergütung von maximal 426 Euro pro Monat möglich. Viele FSJler können darüber hinaus von einer kostenlosen Unterkunft, Verpflegung, Dienstkleidung oder entsprechenden Geldersatzleistungen profitieren. Die Details dazu werden mit dem Träger der sozialen Einrichtung vor Tätigkeitsbeginn vereinbart.
Was FSJler oft nicht wissen: Auch während des Freiwilligen Sozialen Jahres hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge sowie kinderbezogene Leistungen. Weiterhin gibt es einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tage pro 12 Monate Dienstzeit. Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz hat man, wenn man während des FSJ noch minderjährig ist, Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.
Anspruch auf Arbeitszeugnis
Nach Beendigung des FSJ gibt es ein Arbeitszeugnis. Auch darauf hat man einen Anspruch. Personalchefs sehen es gern, wenn sich junge Menschen sozial engagiert haben bzw. es weiterhin tun. Bei der Bewerbung um eine Lehrstelle ist ein derartiges Arbeitszeugnis sicher ein Bonuspunkt. Ein FSJ verleiht jeden Teilnehmer ein gutes Gefühl, ein Jahr etwas für die Gesellschaft getan zu haben!
Weitere Infos zu geförderte Freiwilligendienste im In- und Ausland - https://www.bildungsdoc.de/gefoerderte-freiwilligendienste/
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