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Ernennung von Dr. Lars Böttcher zum Honorarprofessor der Universität zu Köln

Prof. Dr. Lars Böttcher Prof. Dr. Lars Böttcher

Dr. Lars Böttcher wurde im Wintersemester 2019/20 durch die Universität Köln zum Honorarprofessor ernannt.

Unser Gründungspartner Dr. Lars Böttcher wurde im Wintersemester 2019/20 von der Universität zu Köln in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Leistungen im Bereich der Rechtswissenschaften zum Honorarprofessor ernannt.

Herr Prof. Dr. Böttcher ist bereits seit 15 Jahren als Lehrbeauftragter für die Universität zu Köln tätig und unterrichtet Studenten zu den Themen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Herr Prof. Dr. Böttcher ist neben seiner Vortragstätigkeit Herausgeber und Autor juristischer Kommenta-re und Aufsätze in den Bereichen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät vornehmlich in- und ausländische Konzerne, Familiengesellschaften, Family Offices und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Unternehmenskauf (M&A), Gesellschaftsrecht, Compliance, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Immobilientransaktionen.

Herr Prof. Dr. Lars Böttcher wurde 1972 in Solingen geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Nach dem 2. Staatsexamen im Jahr 1999 war Herr Prof. Dr. Böttcher viele Jahre als Rechtsanwalt und Partner in nationalen und internationalen Großkanzleien (Linklaters, Oppenhoff, White & Case) tätig, bevor er sich im Jahre 2014 die Kanzlei Böttcher & Fischer Rechtsanwälte in Gotha gründete. Er promovierte an der Universität zu Köln im Jahr 2004.

 

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