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Ist es wieder Zeit für Stacheldraht?

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Darf man sein Grundstück mit Stacheldraht ausrüsten, um sich und die Familie zu schützen?

Laut Angaben des ukrainischen Geheimdienstes werden auf der Krim, an der Grenze zur Ukraine, russische Truppen zusammengezogen. IS Terroristen planten laut Medienberichten Enthauptungen in Australien.

Die Krise in Europa will auch kein Ende nehmen, auch wenn die Politik uns permanent versucht etwas anderes glauben zu machen. Selbst Frankreich, einst als Fels in der Brandung umjubelt, gerät langsam aber sicher ins Wanken. Vielleicht muss nun auch Frankreich in der kommenden Zeit unter den großen All umfassenden Rettungsschirm kriechen?

Weltweit gerät das Wirtschaftswachstum ins stottern. Einige Volkswirtschaften befinden sich bereits in einer Rezession. Die Schotten möchten sich von England lossagen, in der Hoffnung das es ihnen dann besser geht. Spanien hat laut Medienberichten für 1 Milliarde € die Polizei ausgerüstet und bewaffnet.

Wo die Reise hingeht? Zum Glück weiß das niemand vorher genau.

Ist jetzt die Zeit gekommen sich selbst und sein Eigentum sowie die Familie zu schützen? Die Nachfrage nach Schutzzäunen steigt jedenfalls rapide an. Früher hatte der Maschendrahtzaun in einer 80 cm Höhe einen Marktanteil von ungefähr 80 %. Dieser Marktanteil verschiebt sich zusehends in Richtung Doppelstabmatten-Zaun. Auch die Nachfrage nach noch stabileren Möglichkeiten nimmt kontinuierlich zu.

Auch werden wir häufiger nach der Möglichkeit gefragt vorhandene Zaunsysteme mit Stacheldraht nachzurüsten. Was viele Grundstücksbesitzer dabei nicht beachten ist die Tatsache, dass viele Städte und Gemeinden für Grundstückseinfriedungen Vorschriften erlassen haben. So kann es durchaus möglich sein, dass Grundstückseinfriedungen nur mit einem Maschendrahtzaun in einer ganz bestimmten Höhe ausgeführt werden dürfen. Alternativ ist meistens ein Holzlattenzaun in gleicher Höhe erlaubt.

My home is my castle

Wer sich über vorhandene Vorschriften hinwegsetzt und zum Beispiel einen Doppelstabmatten-Zaun in einer Höhe von 2 m installiert und obendrauf diesen noch mit Stacheldraht ausrüstet, obwohl nur eine Einfriedung bis zu einer Höhe von 1 m oder 1,2 m erlaubt ist, läuft Gefahr, eine Rückbauanordnung zu bekommen. Möchte man aus seinen vier Wänden eine Burg bauen, sollte man sich im Vorfeld mit dem Bauamt in Verbindung setzen um in Erfahrung zu bringen, was erlaubt ist und was nicht.

In der Regel ist es so, dass in Wohngebieten der Einsatz von Stacheldraht nicht erlaubt ist. In so genannten Mischgebieten kann es durchaus sein, dass dem Einsatz von Stacheldraht nichts entgegensteht. Auf der Seite www.maschendrahtzaun-shop.de gibt es viele Infos zum Thema Zaunelemente.

 

Frankreich Zeit

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