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Kategorie: PR allgemein

Was ist zu tun, wenn man sein kostenloses Presseportal gefunden hat?


Zeitungsjunge IMöchte ein Unternehmen seine Pressemitteilung veröffentlichen, liegt es nahe, dies auf einem kostenlosen Presseportal zu tun. Am besten ist es natürlich, dies nicht auf einem, sondern gleich auf mehreren zu tun. Ein kostenloses Presseportal zu finden, ist nicht besonders schwer: es gibt im Internet Hunderte, die Pressemitteilungen veröffentlichen. Doch wie läuft das Procedere für ein Unternehmen konkret ab, nachdem es „sein“ kostenloses Presseportal gefunden hat?

Registrierung des Unternehmens auf einem kostenlosen Presseportal

Befindet man sich auf dem Internetauftritt des kostenlosen Presseportals, so muss man sich dort zunächst registrieren. Dies geht in der Regel über ein Anmeldeformular, welches ein jedes kostenloses Presseportal seinen potentiellen Kunden anbietet. Ist dies geschehen, so wird der Zugang zu einem sogenannten „Dashboard“ freigeschaltet. Mithilfe dieses Dashboards wird es dem Ersteller einer Pressemitteilung ermöglicht, seine Pressemitteilungen auf das kostenlose Presseportal einzustellen.

Pressemitteilung erstellen und auf dem kostenlosen Presseportal einreichen

Nun ist es Sache des Unternehmens, seine Pressemitteilung zu erstellen. Wie dies am besten geht, erfahren Sie hier.

Ist die Pressemitteilung fertig erstellt, muss sie an das kostenlose Presseportal eingereicht werden – mithilfe des Dashboards.

Prüfung der Pressemitteilung für das kostenlose Presseportal

Die Redakteure des kostenlosen Presseportals prüfen nun, ob die betreffende Pressemitteilung den dort geltenden AGB sowie dem Pressekodex entspricht. Ist dies der Fall, so wird sie auf dem kostenlosen Presseportal veröffentlicht.

Ist die Pressemitteilung in irgendeiner Form jedoch nicht so, wie sich das betreffende kostenlose Presseportal dies gewünscht hat, so wird deren Veröffentlichung abgelehnt. Ob es sinnvoll ist, sich ein anderes kostenloses Presseportal auszusuchen und dort eine Veröffentlichung der Pressemiteilung zu versuchen, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kann sein, dass besagtes kostenloses Presseportal andere AGB besitzt. Es ist allerdings eher wahrscheinlich, dass sich kostenlose Pressportale recht einig sind, was die AGB angeht – und betreffs des Pressekodex sowieso…

Kostenloses Presseportal Kategorien

Hat man ein kostenloses Presseportal gefunden, auf dem man seine Pressemitteilung veröffentlichen möchte – beziehungsweise mehrere kostenlose Presseportale – gilt es unbedingt, die dortigen Kategorien zu beachten. In der Regel bietet jedes kostenlose Presseportal diverse Kategorien an, in denen eine Veröffentlichung der Pressemitteilungen geschehen kann. Die richtige Kategorie zu finden, ist enorm wichtig, denn nur, wenn die Pressemitteilung korrekt irgendwo zugeordnet werden kann, hat sie Chancen, von den richtigen Adressaten gelesen zu werden.

Kostenloses Presseportal auch für PR-Agenturen

Ein kostenloses Presseportal bietet nicht nur Unternehmen eine gute Möglichkeit, seine Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Auch für PR-Agenturen ist solch ein kostenloses Presseportal durchaus interessant, denn durch eine dortige Veröffentlichung können sie den Wünschen ihrer Kunden entsprechen und eine breite Öffentlichkeit auf deren Informationen aufmerksam machen.

Kostenloses Presseportal: Was ist noch zu beachten?

Ein kostenloses Presseportal ist nicht als eine Plattform für Werbetexte anzusehen! Dies bedeutet, dass Redakteure Werbetexte jeglicher Art ganz bestimmt nicht zur Veröffentlichung auf dem kostenlosen Presseportal freigeben werden. Ein kostenloses Presseportal ist vielmehr als eine Möglichkeit für Unternehmen anzusehen, ihre (potentiellen) Kunden über Neuigkeiten, Aktionen etc. zu informieren. Auch kann es finanziell schwächeren Unternehmen dazu dienen, sich über die Grenzen ihres Standortes hinaus bekannt(er) zu machen. Von daher ist es jedem Unternehmen nur zu empfehlen, sich ein kostenloses Presseportal zu suchen, sich dort anzumelden und die unternehmensbezogenen Pressemitteilungen zu veröffentlichen.

 

Graphik: © Daniel Ernst – Fotolia.com

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