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Kategorie: Internet Business

Leistungsschutzrecht verabschiedet – was bedeutet dies in der Praxis?


LeistungsschutzrechtDie meisten Gesetze, die im Bundestag verabschiedet werden, finden wenig bis gar keine Beachtung. Anders hingegen ist die Situation beim sogenannten  Leistungsschutzrecht, welches in der vergangenen Woche verabschiedet worden ist: eine Protestwelle von Netzpolitikern und sonstigen Aktivisten gegen dieses Gesetz ist nicht nur zu erwarten, sondern bereits im vollen Gange. Selbst die Politiker des Bundestags waren sich nicht einig: 293 Ja- Stimmen gegenüber 243 Nein-Stimmen zeigen, wie sehr dieses Gesetz polarisiert.

Leistungsschutzrecht beschlossen: Lizenzgebühren für Snippets

Warum? Das Leistungsschutzrecht soll Verlegern dazu verhelfen, an Internetsuchmaschinen wie Google mitzuverdienen. Dies soll in der Form geschehen, dass Google und Co. bei Veröffentlichungen von sogenannten „Snippets“ (Teile von Artikeln, die neben dem Herkunftslink mit in den Suchmaschinen erscheinen) Lizenzgebühren an die Verlage zahlen muss. Somit sollen die Leistungen von Presseverlagen im Internet urheberrechtlich geschützt werden.

Leistungsschutzrecht: Änderung in letzter Minute

Presseverlage erhofften sich, ein Stück von dem großen Kuchen (hier: Webwerbeeinnahmen von Google) abzubekommen. Ihre Anteile sollten dadurch entstehen, dass Google in seine Ergebnisliste Überschriften sowie Vorspanne der Texte anzeigte. Zunächst sollte dieses Gesetz sämtliche Texte umfassen, die von Presseverlagen veröffentlicht wurden und die in den Suchmaschinen erscheinen. Doch kurz vor seiner Verabschiedung wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass „kleine Textausschnitte“ erlaubt seien. Wie lang nun solch ein „kleiner Textausschnitt“ tatsächlich sein darf, wurde allerdings nicht festgelegt. So liegt es im Ermessen der Verlage beziehungsweise der Urheber, zu entscheiden, ab wann eine Textlänge lizenzpflichtig ist.

Leistungsschutzrecht: Was bedeutet dieses Gesetz in der Praxis?

Böse Zungen behaupten, Google würde die Lizenzpflicht ganz entspannt umgehen können, indem die Suchmaschine einfach keine lizenzpflichtigen Seiten mehr anzeigen wird. Dies würde vor allem für die Urheber der entsprechenden Texte Nachteile bedeuten, da ihre Publikationen nicht mehr von vielen Nutzern gefunden und somit gelesen werden würden.

Suchmaschinen sowie Nachrichtensammler, die News auf ihrer Webseite anzeigen, müssen sich zukünftig um die Lizenzen hierfür kümmern. Theoretisch können selbst kommerzielle Blogs Lizenzgebühren von den Suchmaschinen verlangen – was in der Praxis wohl keiner tun wird, da er dadurch nicht nur riskieren wird, von den Suchmaschinen ignoriert zu werden, sondern im schlimmsten Fall auch noch bei Google in Ungnade fällt. Und was das bedeutet, kann sich jeder Blogger vorstellen…

Das Zitatrecht, welches es Bloggern und anderen Publizisten erlaubt, Textausschnitte anderer Urheber zu zitieren, ist von dem Leistungsschutzgesetzt im Übrigen nicht betroffen.

Leistungsschutzrecht: Bundesrat muss zustimmen

Doch noch ist offen, ob das Leistungsschutzrecht tatsächlich zur Anwendung kommt: es bedarf zunächst noch der Zustimmung des Bundesrates. Diese kann frühestens am 22.03.2013, spätestens jedoch am 03.05.2013 erfolgen. Angesichts der massiven Proteste gegen dieses Gesetz und der Tatsache, dass Google und Co eh am längeren Hebel sitzen, ist es fraglich, ob der Bundesrat wirklich zustimmen wird.

 

Graphik: © Marco2811-Fotolia.com

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