Blog

Kategorie: Marketing

Impressumspflicht für Websites – wer ist betroffen?


Dass in Presseerzeugnissen ein Impressum vorhanden sein muss, versteht sich von selbst. Doch wie sieht es auf Webseiten aus?

In Publikationen wie Zeitungen und Zeitschriften ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Herkunftsangabe“, in der Autor(en), Verlag sowie der Herausgeber namentlich erwähnt werden müssen. Ebenso sollte ein Ansprechpartner mit Kontaktinformationen aufgeführt sein. Zu Beginn der Internetära war dies auf Websites nicht erforderlich; das heißt, es gab diesbezüglich keine Regelungen. Doch bereits seit 1997 gibt es die Impressumspflicht für Webseiten, die vier Jahre später erweitert worden ist. Ziel war es, den Nutzern eines Internetauftritts mitzuteilen, mit wem sie es zu tun haben – lapidar formuliert. Für diese Regelung des Impressums einer Website sind zwei Paragraphen zuständig: § 5 des Telemediengesetzes (TMG) sowie § 55 des Rundfunkstaatsvertrags (RstV).

Wer fällt unter das Telemediengesetz?

Das TMG regelt geschäftsmäßige Onlinedienste. Nach § 5 muss jeder, der einen solchen Onlinedienst anbietet, ein Impressum in seine Website einfügen. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise Onlineshopbetreiber jeglicher Art, aber auch Anbieter von Onlinedienstleistungen wie Webhosting. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit (kostenpflichtigen) Abmahnungen geahndet werden. Auch wenn auf eigentlich privaten Internetauftritten ein Werbebanner auftaucht oder auch nur die Möglichkeit hierzu gegeben ist, kann dem Betreiber eine „geschäftsmäßige Absicht“ unterstellt werden. Wichtig dabei ist, dass es nicht auf die Höhe der erzielten Einnahmen ankommt, sondern ausschließlich darauf, dass welche erzielt worden sind.

Was regelt der Rundfunkstaatsvertrag?

Der § 55 des RStV bezieht sich auf Inhalte von Websites, Homepages etc., die „meinungsbildend“ sein könnten, das bedeutet, deren Inhalte journalistisch-redaktionell sind. Dementsprechend müsste auch jeder Blogbetreiber ein Impressum in seinen Internetauftritt einbauen, obwohl es diesbezüglich noch keine konkrete Regelung gibt. Ausnahmen: ausschließlich rein private Blogs. Wer beispielsweise eine Homepage über seinen Australientrip erstellt oder seine Haustiere vorstellen möchte, ohne auch nur den kleinsten Werbebanner in Erwägung zu ziehen, fällt unter diese Kategorie.

Was gehört in ein Impressum?

Das Wichtigste ist, für das Impressum eine eigene Seite auf dem Internetauftritt zu erstellen. Diese muss gut als solches erkennbar und von der Startseite aus erreichbar sein. Des Weiteren muss der vollständige Name (Abkürzung des Vornamens ist nicht gestattet!) und die Anschrift des Websitebetreibers aufgeführt sein sowie Kontaktdaten wie Emailadresse und/oder Telefonnummer. Richtig kommerzielle Websites benötigen noch zusätzliche Informationen wie Steuernummer und Rechtsform des Unternehmens. Einen Generator zum Erstellen eines Impressums findet man hier.

Fazit: Ein Impressum zu erstellen, ist weder kostenpflichtig, kompliziert noch zeitaufwändig. Einziger Nachteil: durch die Datenangabe im Internet wird man mit einer Flut von Werbebriefen überschwemmt, aber im Vergleich zu einer kostenpflichtigen Abmahnung ist dies ein hinzunehmendes Übel. In jeglicher Hinsicht ist es daher ratsam, ein Impressum in seine Website einzubauen und somit jedem Nutzer zu zeigen, wen er da gerade „besucht“. Im realen Leben stellt man sich schließlich auch persönlich vor, oder?

Graphik: (c) ilro-Fotolia.com

Kostenlos und unverbindlich testen

PRESSEVERTEILER TESTEN
Während der 14-tägigen Testphase versenden Sie kostenlos: 2 x Pressemitteilung. Versandreport jeweils kostenlos. Keine automatische Verlängerung, keine Verpflichtungen!

2 Kommentare zu “Impressumspflicht für Websites – wer ist betroffen?

  1. Ein gut geführtes und vollständiges Impressum sollte eigentlich zum Standard jeder Website gehören. Allerdings findet man immer wieder genug Beispiele bei denen man sich regelrecht die Haare raufen möchte. Warum scheinen unzählige Websitebetreiber immer noch nichts von genannten Regeln mitbekommen zu haben? Und wieso lässt man ihnen das immer noch ungestraft durchgehen. Ich habe schon seriöse Firmen gesehen, deren Internetpräsenz einfach gar kein vernünftiges Impressum hatte- teilweise jahrelang. Leider ist es wohl noch ein weiter Weg bis wir im Web wirklich auf dem Qualitativstandard angelangt sind, auf dem wir eigentlich schon längst sein könnten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Du kannst unter Pseudonym kommentieren. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Ja, ich willige ein, dass meine E-Mail und IP-Adresse aus Haftungs- und Sicherheitsgründen gespeichert werden. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich und erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung des Anbieters.