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Verbeamtung & Familiengründung: Welche Leistungen gibt es bei privater und gesetzlicher Versicherung?

Nach wie vor streben viele Schul- und Universitätsabsolventen eine Beamtenkarriere an, beispielweise als LehrerIn, RichterIn, PolizistIn oder BerufssoldatIn.

Die Verbeamtung ist zunächst aufgrund der sicheren und großzügigen Besoldung durch die jeweiligen Dienstherren sehr attraktiv für junge Menschen. Gerade auch im Hinblick auf die Zukunft, in der viele Berufsanfänger eine eigene Familie planen, bietet der Beamtenstatus ein sicheres Dienstverhältnis. Einen zusätzlichen Anreiz schafft der Staat durch die Gesundheitsversorgung der Beamten über die Beihilfe. Die Beihilfe ist das gesonderte Fürsorgesystem, das der jeweilige Dienstherr, zum Beispiel das Bundesland Bayern oder die Bundesrepublik Deutschland, für seine Beamten eingerichtet hat. Jeder Beamte hat grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe, die einen gewissen Prozentsatz der Krankheitskosten des Beamten und unter Umständen auch seiner Angehörigen übernimmt. Für Beamte bedeutet das, dass sie sich selbst nur um die verbleibenden Prozentpunkte selbst kümmern muss. Hier kommt die private Krankenversicherung für Beamte ins Spiel, die diesen übrigen Prozentanteil zu entsprechend günstigen Konditionen übernimmt. Aufgrund dieses Zusammenspiels von privaten Krankenversicherern und der Beihilfe erhält jeder Beamter die Möglichkeit, sich selbst und der eigenen Familie für verhältnismäßig geringe Kosten hochwertige Gesundheitsleistungen zu sichern. Auf der anderen Seite steht es dem Beamten aber auch frei, sich freiwillig gesetzlich zu versichern und Ehepartner und Kinder dabei beitragsfrei mitzuversichern.

So setzt sich der Versicherungsbeitrag in der gesetzlichen Familienversicherung zusammen

Oft wird beim Thema Familie und Krankenversicherung die Familienversicherung gesetzlicher Krankenkassen als die beste Option für Familien, insbesondere für solche mit vielen Kindern, bezeichnet. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist es möglich, Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitzuversichern. Bei einer Familie, in der ein Elternteil verbeamtet und erwerbstätig ist, während der andere Elternteil Haushalt und Kinderbetreuung übernimmt, kann Letzterer ohne weitere Kosten bei der gesetzlichen Krankenkasse seines verbeamteten Partners mitversichert werden. Dies greift gilt jedoch nur, solange der Partner über kein eigenes Einkommen verfügt oder mit dem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Dasselbe gilt für minderjährige Kinder oder wenn sich die Kinder des gesetzlich versicherten Beamten noch in der Ausbildung befinden. Im Rahmen dieser Familienversicherung wird dann lediglich für den Beamten-Elternteil ein Versicherungsbeitrag erhoben, da die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung allerdings einkommensanhängig erhoben werden, kann dieser der Besoldung entsprechend recht hoch ausfallen. Bei erwerbstätigen Versicherten übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil am Kassenbeitrag, beim Beamten ist das nicht so, dieser muss sämtliche Beiträge und Zusatzkosten selbst tragen, wenn er sich gesetzlich versichern möchte. Aus diesem Grund können für den Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr hohe Kosten entstehen, wobei das Leistungsspektrum mit dem steigenden Beitrag aber nicht erweitert wird, sondern bei jeder Besoldungsstufe dasselbe ist. Für viele Beamte bedeutet die GKV also hohe Beiträge für geringe Leistungen.

Vorteile durch die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung für die ganze Familie

Ein alleinstehender Beamter entscheidet sich in der Regel für die private Krankenversicherung und nimmt parallel die Beihilfe mit einem Satz von 50% in Anspruch. In vielen Fällen fährt der Beamte damit günstiger, in jedem Fall jedoch erhält er dadurch mehr und hochwertigere Gesundheitsleistungen als in der GKV. Die Alternative zur Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist die Kombination aus Beihilfeansprüchen des Beamten und seiner Familienmitglieder und der privaten Beamten Krankenversicherung über die jeweils die restlichen Prozentpunkte abgesichert werden. Ein alleinstehender Beamter erhält wie schon erwähnt 50% seiner Krankheitskosten von der Beihilfe erstattet, ein Beamter mit zwei oder mehr Kindern bekommt ganze 70% seiner Gesundheitskosten von der der Beihilfestelle zurück. Die genauen Regelungen zur Höhe des Beihilfesatzes für Beamte und berücksichtigungsfähige Familienmitglieder trifft jeder Dienstherr selbst, auf beamten-infoportal.de werden die Ausnahmen, die in Bremen, Baden-Württemberg und Hessen gelten detailliert beschrieben und erklärt. Ein Beamter mit Kindern kann also eine günstigere private Restkostenversicherung abschließen als ein kinderloser Staatsdiener.

Beamtenkinder: Beihilfeberechtigung & Leistungsspektrum in der Beamten Krankenversicherung

Beamtenkinder werden mit einem Beihilfesatz von 80% berücksichtigt, beihilfeberechtigt sind die Kinder von Staatsdienern unter 25 Jahren, darüber hinaus ist der Beihilfeanspruch nur bei Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes für dessen Dauer oder für behinderte Kinder von Beamten ohne eigenes Einkommen erweiterbar. Pro Kind werden also 80% der Kosten für Gesundheitsvorsorge und Behandlung im Krankheitsfall von der Beihilfestelle übernommen, die restlichen 20% werden dann über eine private Restkostenversicherung, meist die des verbeamteten Elternteils, abgewickelt. Der Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung liegt bei beihilfeberechtigten Kindern bei etwa 20 bis 40€ pro Kind. Viele Familien empfinden die PKV besonders für ihre Kinder als vorteilhaft, denn hier werden auch die Kosten für hochwertige, moderne kieferorthopädische Behandlungen übernommen und zahlreiche Zusatzleistungen, Behandlungen und Untersuchungen getragen und das für einen verhältnismäßig geringen Monatsbeitrag.

Beihilfe und private Krankenversicherung für Ehegatten von Beamten

Wenn die Voraussetzungen stimmen, dann können nicht nur die Kinder eines Beamten Beihilfe in Anspruch nehmen, sondern auch der Ehepartner. Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, wenn sie kein eigenes Monatseinkommen haben oder dieses sehr gering ausfällt. Die hier geltende Gehaltobergrenze wird vom jeweiligen Dienstherren bestimmt, die diese Zahl regelmäßig an die ökonomische Entwicklung anpassen. Kann der Ehegatte bei der Beihilfe berücksichtigt werden, so erhält er 70% seiner Gesundheitskosten von der Beihilfestelle zurückerstattet. Auch hier müssen dann nur die verbleibenden 30% selbstständig bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden, aufgrund des geringen Anteils ist der sich ergebende Monatsbetrag dann aber verhältnismäßig gering. Die gesamte Familie eines Beamten kann, wenn die Kinder und der Ehepartner beihilfeberechtigt sind, von ausgezeichneten Gesundheitsleistungen der privaten Versicherer profitieren ohne dass dafür astronomisch hohe Versicherungsbeiträge fällig werden.

 

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