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Schulbegleiter und Schulbegleiterin werden: HILF e.V. sucht Mitarbeitende in München

HILF e.V. sucht Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen in München HILF e.V. sucht Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen in München

HILF e.V. sucht Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen in München für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Geschäftsführerin Andrea Szabo erläutert die Aufgaben und Vorteile.

Germering, 5. Dezember 2022 - HILF e.V. sucht Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen in München. "Wegen der großen Nachfrage benötigen wir ständig neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen", erzählt Andrea Szabo, Dipl.-Sozialpädagogin von HILF e.V. Der gemeinnützige Verein engagiert sich seit 1987 für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit geistiger und körperlicher Behinderung bzw. mit Autismus-Spektrum-Störung in Schulen. Hierfür werden Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen auch in München, Unterhaching und im Landkreis Fürstenfeldbruck eingesetzt.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Autismus-Spektrum-Störung benötigen häufig besondere Unterstützung im Schulalltag. Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen betreuen die Schüler entsprechend ihrer besonderen Bedürfnisse. Sie geben Orientierung im räumlichen und sozialen Umfeld, unterstützen die Kinder bei der Mitarbeit im Unterricht und im Austausch mit anderen Mitschülerinnen und Mitschülern. "Gerade die Teilhabe am sozialen Leben bereitet Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung oft Schwierigkeiten", erklärt Andrea Szabo. "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen die Inklusion dabei deutlich erleichtern."

Wer Schulbegleiter oder Schulbegleiterin werden möchte, sollte sich bewerben und kann Probetage bei HILF e. V. in der jeweiligen Schule zusammen mit dem Kind absolvieren. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht notwendig. Voraussetzung ist die Volljährigkeit zu Arbeitsbeginn. Vielen Schulbegleitern und Schulbegleiterinnen dient die Tätigkeit als Orientierung für einen späteren Berufseinstieg, etwa nach dem Abitur oder während des Studiums.

Arbeitsbeginn ist an jedem Schultag eine viertel Stunde vor Schulbeginn. Es handelt sich um eine Teilzeitanstellung. In der Regel sind ein - manchmal auch zwei - Kinder zu betreuen. "An Ferien- und Feiertagen hat die Schulbegleitung natürlich auch frei und erhält weiter wie gewohnt die angemessene Vergütung", erläutert Andrea Szabo.

Eine Bewerbung ist über das Online-Formular von HILF e.V. möglich oder über die Kontaktdaten des Vereins.

 

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