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Rechtssicherer Filmeinsatz im Schulunterricht

Die neue Website wurde als gemeinsame Initiative der deutschen Filmwirtschaft ins Leben gerufen.

Filme sind als Medien im Unterricht unverzichtbar: Lehrfilme machen komplizierte wissenschaftliche Sachverhalte anschaulich, und Dokumentationen und Spielfilme ebnen den Weg für spannende Diskussionen im Klassenzimmer.

Doch wenn Lehrende Filme im Unterricht einsetzen wollen, kommen sie um einige, wichtige Fragen nicht herum: Welche Filme darf ich zeigen, welche Pflichten ergeben sich daraus und wo finde ich Zugang zu diesen Medien? Diese und weitere Fragen beantwortet

Filme-im-Unterricht.de

Die neue Website wurde als gemeinsame Initiative der deutschen Filmwirtschaft ins Leben gerufen. Träger von Bildungseinrichtungen und Lehrende können sich hier unkompliziert über den rechtssicheren Einsatz von Filmen im Unterricht informieren. Außerdem finden sie konkrete Hilfestellung in Form von Listen mit den in Deutschland existierenden staatlichen Bildungsservern und Verleihstellen.

Anlass ist eine Novelle des Urheberrechts (UrhG): Ab dem 1. März 2018 ist es möglich, bis zu 15 Prozent eines Werkes ohne Zustimmung der Rechteinhaber im Unterricht zu zeigen. Darüber hinaus muss die Nutzung aber lizensiert werden. Für alle reinen "Lehr- und Schulmedien" gilt die 15%-Nutzungserlaubnis ausdrücklich nicht, sie müssen für jedwede Nutzung lizensiert werden.

Damit Schulen medienrechtlich fit ins neue Jahr 2018 kommen und die Filmwirtschaft weiterhin gute Filme für den Unterricht produzieren kann, empfehlen wir: www.filme-im-unterricht.de

 

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