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Neue Veranstaltung - Neues Glück !?

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"Bisher ist nie etwas passiert."
Oder wie der Rheinländer sagt: "Et hätt noch emma joot jejange."

Das kann sich heute kein Veranstalter mehr leisten.

Heute wissen immer mehr Betreiber und Veranstalter um die Wichtigkeit gut ausgebildete Mitarbeiter die verantwortungsvolle Aufgabe des "Veranstaltungsleiters" übernehmen zu lassen.

Vorbei die Zeiten in denen man zu hören bekommt:

"Nein, keine Ahnung wie viele Gäste heute Abend in der Halle sind.
"Bestuhlungsplan ? – ach das gestalten wir immer sehr flexibel damit jeder einen Platz bekommt"
"Ach, ein paar Stühle aufstellen und das Licht anmachen."
"Vor den Notausgängen bauen wir das Buffet auf – das kann man ja beiseite schieben."

Sie meinen wir übertreiben? Das kann gar nicht so passieren? Doch, leider passiert das. Nun ja, nicht immer aber immer noch.

Das muss aber nicht so bleiben. Eigentlich ist es nur ein kleiner Schritt.

- Ich entscheide mich als Veranstalter oder Betreiber etwas zu verändern.

- Ich kläre im Unternehmen, wer die Verantwortung bei einer Veranstaltung tragen soll, bzw. auf wen Sie übertragen werden soll.

- Nach Versammlungsstättenverordnung muss diese Person geeignet sein und ausgebildet werden. Außerdem muss die Aufgabe schriftlich übertragen werden. Macht man das nicht, haftet der Betreiber der Versammlungsstätte im Falle eines Schadens bis in sein Privatvermögen. Zum Beispiel auch der Bürgermeister für "seine" Mehrzweckhalle.

- Folgende Schulungen sind zu empfehlen: ZUP – Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) und SAP – Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht).

- Der ausgebildete Veranstaltungsleiter kümmert sich um die Veranstaltungen, erkennt Sicherheitsmängel und ist in der Lage einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen uns an. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jastrob.de.

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