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Hilfreiche Tipps für die Krankenversicherung von angehenden Lehrkräften

Als Beamte sind Lehrer und auch Referendare, die in der Übergangsphase bis zu Verbeamtung als Beamte auf Widerruf bezeichnet werden, grundsätzlich dazu berechtigt,...

...Leistungen aus der staatlichen Beihilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Gesundheitskosten zu finanzieren. Bei der Krankenversicherung haben angehende Lehrer schon zu Beginn ihres Berufslebens die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Variante, wobei sie nur bei der privaten Alternative ihre Ansprüche auf Zahlungen aus der Beihilfe geltend machen können. Das liegt daran, dass die Beihilfe ausschließlich nachträglich Arztrechnungen und andere Gesundheitskosten zurückerstattet. Da aber die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen nie in Vorleistung gehen müssen, sondern nach Vorzeigen ihrer Versichertenkarte stets direkt die gewünschte Sachleistung erhalten, kann die Beihilfe in diesen Fällen keine Geldbeträge zurückerstatten. Um die ihnen zustehende Beihilfe nutzen zu können, entscheiden sich angehende Lehrer deshalb häufig für die private Krankenversicherung.

Vorteile durch besondere Ausbildungstarife für Referendare

Die Argumente für die private Krankenversicherung beim Referendar sind genau dieselben, die für den privaten Versicherungsschutz beim verbeamteten Lehrer sprechen. Durch die Beihilfe, die 50% bis 70% der Kosten für Gesundheitsleistungen übernimmt, muss nur für einen kleinen Teil des Gesundheitsschutzes eine private Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Diese ist dann entsprechend günstiger als eine private Vollversicherung, obwohl trotzdem auch bei der Restkostenversicherung für Referendare hochwertige Gesundheitsleistungen und Extras übernommen werden. Weiterführende Informationen und Einzelheiten erfahren interessierte Referendarinnen und Referendare auf dem Beamten-Infoportal. Durch diese Kombinationslösung ist es also auch für den Referendar möglich, eine hochwertige Gesundheitsabsicherung für vergleichsweise geringe Kosten zu erhalten.

Referendare können außerdem zusätzlich zur Beihilfe von speziellen Ausbildungstarifen bei den privaten Krankenversicherern profitieren. Die Beamten auf Widerruf werden in den beiden Jahren des Referendariats zwar besoldet, allerdings erhalten sie in der letzten Ausbildungsphase immer noch deutlich weniger als später als Beamte auf Lebenszeit. Aus diesem Grund haben die privaten Versicherer besondere Ausbildungstarife zu sehr günstigen Konditionen geschaffen, die von Referendaren bis zum 35., teilweise auch bis zum 38. Lebensjahr genutzt werden können. Um die niedrigen Beiträge zu sichern, werden bei diesen Ausbildungstarifen keine Altersrückstellungen gebildet. Einen Verzicht auf die wichtigen Altersrückstellungen wäre auf Dauer fatal, für die kurze Zeit des Referendariats ist es aber eine sinnvolle Maßnahme, um sicherzustellen, dass die angehenden Lehrer finanziell gut aufgestellt sind. Die Ausbildungstarife werden, sobald der Referendar auf ein Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit berufen wird, sofort auf den normalen Volltarif umgestellt, in dem auch die für eine sichere Zukunft so wichtigen Altersrückstellungen gebildet werden.

Durch eine Anwartschaft Probleme bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit vermeiden

Nach dem Ableisten des Referendariats sind junge Lehrkräfte nicht selten für wenige Wochen oder Monate arbeitslos gemeldet. Ganz besonders am Ende der Praxiszeit haben die angehenden Lehrer sehr viel zu tun, sodass das rechtzeitige Informieren und Bewerben für Anschlussjobs leicht auf der Strecke bleiben kann. Längst werden nicht mehr alle Lehramtsreferendare aller Schularten und Fächerkombinationen direkt vom jeweiligen Bundesland übernommen. Das bedeutet, nicht jede vollständig ausgebildete Lehrkraft findet direkt im Anschluss an das Referendariat eine Stelle an einer öffentlich Schule. Wer sich als arbeitslos meldet muss zwingend die private Krankenversicherung verlassen und sich, zumindest für die Zeit der Arbeitslosigkeit, verpflichtend gesetzlich versichern.

In der Regel finden die angehenden Lehrer schon kurze Zeit später eine passende Stelle und wollen dann gegebenenfalls wieder zurück in das private Versicherungsverhältnis. Der private Versicherungsmarkt verändert sich jedoch ständig, es ist also gut möglich, dass die Vertragsbedingungen sich in kürzester Zeit ändern. Damit wäre es einem Lehrer dann auch nach kurzer Arbeitslosigkeit nicht unbedingt möglich, wieder in seinen im Referendariat abgeschlossenen Versicherungsvertrag zurückzukehren. Wer sich die guten Konditionen seines aktuellen Vertrages sichern will und vor allem eine erneute Gesundheitsprüfung vermeiden möchte, der kann zu geringen Kosten eine Anwartschaft bei seiner Versicherung abschließen. Die Anwartschaft garantiert, dass ein ehemaliger Referendar, sobald er verbeamtet wurde, wieder in seinen ursprünglichen Tarif zurückkehren kann. Wurde im Referendariat ein Ausbildungstarif genutzt, dann wird dieser automatisch auf den im Vertrag festgelegten Volltarif umgestellt. Ohne Anwartschaft wird der Versicherungsvertrag automatisch gekündigt und muss dann bei Wiedereintritt neu verhandelt werden, wobei hier dann stets eine weitere Gesundheitsprüfung nötig ist. Für Referendare, die langfristig auf eine Verbeamtung aus sind ist die Anwartschaft also ein sinnvolle Methode, sich gute Versicherungskonditionen und einen reibungslosen Übergang ins Berufsleben zu sichern.

 

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