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E-Mail-Marketing für Startups auf selbststaendigkeit.de

Tipps zum E-Mail-Marketing für Startups auf selbststaendigkeit.de Tipps zum E-Mail-Marketing für Startups auf selbststaendigkeit.de

Auf selbststaendigkeit.de finden Sie Tipps zum E-Mail-Marketing für Startups und junge Unternehmer selbststaendigkeit.de

Tipps zum E-Mail-Marketing für Startups und junge Unternehmer, insbesondere vor der ersten Kampagne gibt Roul Radeke auf selbststaendigkeit.de.

Das E-Mail-Marketing

Das E-Mail-Marketing ist eine Form des Onlinemarketings. Es erfüllt die Funktionen des Dialogmarketings und des Direktmarketings. Deshalb ist es gerade für Startups sowie Existenzgründer und nicht nur für eingeführte Unternehmen wichtig. Gerade Newcomer leiden unter dem Mangel an Bekanntheit und haben deshalb Schwierigkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen am Markt abzusetzen. Das E-Mail-Marketing eignet sich hervorragend, diese Schwäche auszugleichen. Es ist direkt; es ist schnell; es ist kostengünstig; es ist zielgruppengerecht; es regt zum Dialog an; es kann zu einer intensiven Kommunikation mit den Kunden ausgestaltet werden.

Aus diesen Gründen hat sich Roul Radeke von der Onlineplattform selbststaendigkeit.de dieses Themas angenommen. Interessierte Leser finden sowohl im Newsbereich als auch in den beiden Newslettern der Onlineplattform lesenswerte Tipps für die Gründung und Führung von Unternehmen, so auch zum Thema Email-Marketing.

Die wichtigsten Tipps

Die wichtigsten Tipps für das E-Mail-Marketing werden im Folgenden skizziert, damit die interessierten Existenzgründer auf den Geschmack kommen, der Leseempfehlung im News-Bereich auf selbststaendigkeit.de zu folgen:

• Rechtliche Situation kennenlernen: Bevor der Existenzgründer oder das Startup mit der Vorbereitung der ersten E-Mail-Kampagne beginnen, sollten sie sich mit der rechtlichen Situation der E-Mail-Werbung befassen; denn unerwünschte E-Mails sind als "unzumutbare Belästigungen" gemäß UWG § 7 (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verboten. Vor dem Versand muss die Zustimmung, also die vorherige Einwilligung eingeholt werden. Dieses Erfordernis gilt nicht nur für private, sondern auch für geschäftliche Adressaten. Der Empfänger muss vorher aktiv zugestimmt haben, damit die E-Mail keine Belästigung ist. Näheres ist bei einem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu erfahren oder als Anfangsinformation im empfohlenen Beitrag von Roul Radeke.

• Zielgruppe definieren: Damit die E-Mail-Kampagne Wirkung zeigt, ist die Zielgruppe zu definieren. Sie richtet sich danach, welches Ziel mit der Aktion erreicht werden soll. Sollen neue Kunden geworben oder bestehende Kunden über Neuigkeiten zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen informiert werden. Sodann müssen die Adressen geprüft werden. Müssen sie bei einem Adressverlag oder Dienstleister gemietet oder gekauft werden, ist auf die werbliche Verwendbarkeit zu achten. Sie ist gegeben, wenn je Adresse die schriftliche Zustimmung zum Empfang werblicher E-Mails vorliegt.

• Professionelle Software beschaffen: Der Existenzgründer und das Startup sollten sich zu Beginn der ersten E-Mail-Kampagne eine professionelle Software zur Herstellung und zum Versand von E-Mails beschaffen. Dadurch werden Kosten, Zeit und Mühen gespart. Wenn das Double-Opt-In-Verfahren eingepflegt ist, sind sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

• Kampagne analysieren: Eine Kampagne ist nutzlos, wenn sie nach ihrer Beendigung nicht analysiert und ihr Erfolg oder Misserfolg nicht gemessen wird. Da sie Teil des Verkaufs ist, gibt sie Aufschluss darüber, ob und wie die neue Zielgruppe erreicht wurde oder ob die Produktinformationen im Sinne der Adressaten aktuell waren. Nur die Analyse stellt sicher, dass künftig Fehler vermieden werden können.

Das Fazit

Das E-Mail-Marketing ist für Startups und Existenzgründer eine zielgruppengerechte und kostengünstige Möglichkeit, den Bekanntheitsgrad für Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen zu steigern. Vor den einzelnen Maßnahmen, die zum Erfolg einer Kampagne führen sollen, sind die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen; denn die beste Aktion hilft nicht, wenn sie unzulässig ist.

 

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