Der Wirtschaftsausschuss nach dem BetrVG / Inhouse-Fortbildung
17. Februar 2016
Deutschlandweite Inhouse-Schulungen zur "Arbeit des Wirtschaftsausschusses (BetrVG)" bietet die Praktiker-Seminare GbR an.
Das Seminar " Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses nach dem BetrVG und seine Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Arbeitgeber" wird von der Praktiker-Seminare GbR bundesweit als Inhouse-Seminar durchgeführt.Dauer : 2 Tage
Teilnehmer : Betriebsratsmitglieder, die dem Wirtschaftsausschuss angehören oder mit diesem zusammenarbeiten oder ihn ins Leben rufen wollen.
Die wichtigsten Inhalte
- Die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses / Grundsätzliches
- Die §§ 106 bis 110 BetrVG
- Sitzungen und Geschäftsführung
- Die Zusammenarbeit des WA mit Betriebsrat und Arbeitgeber
- Unterrichtung der Arbeitnehmer gem. § 110 BetrVG
- Durchsetzung der Rechte des WA
Das Seminar soll die Teilnehmer befähigen, konstruktive Arbeit des Wirtschaftsausschusses zu organisieren und diesen zu einem wirksamen Instrument zu machen. Im Interesse der Arbeitnehmer und im Interesse des Betriebes. Ein Wirtschaftsausschuss ist nach § 106 BetrVG zu bilden, wenn im Betrieb mehr als 100 ständig Beschäftigte sind.
Weitere Informationen zum Seminar sind hier erhältlich:
http://www.arbeitsrechtliche-fortbildung.de/wirtschafts-ausschuss/
Eine Übersicht über weitere Seminare für Betriebsräte gewinnt man hier:
http://www.betriebsrat-seminare.org/Startseite/Betriebsrat-Seminare
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