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Beamtenkarriere & Krankenversicherung: Was ist dabei zu beachten?

Für Beamte und Beamtenanwärter ist die private Krankenversicherung aufgrund des geltenden Beihilfeanspruchs eine besonders attraktive Option zur dauerhaften Gesundheitsversorgung.

Wer eine Beamtenkarriere anstrebt, der kann sich, sobald er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde, darauf verlassen, in Zukunft finanziell gut aufgestellt zu sein und bis zum Renteneintritt einen sicheren Job zu haben. Die Beihilfe ist ein Konzept der staatlichen Dienstherren mit denen sie der Fürsorgepflicht ihren Beamten und Beamtenanwärtern gegenüber nachkommen. Je nach Familiensituation und Dienstherr hat ein Beamter oder Beamtenanwärter einen Beihilfeanspruch von 50% bis zu 70%. Zu diesem Prozentanteil werden von der Beihilfestelle dann die Kosten der Gesundheitsversorgung übernommen und für die verbleibenden Prozentanteile kann dann eigenständig eine private Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Viele Beamtenanwärter nutzen die Vorteile, die sie durch diese Beihilfereglungen erhalten, bereits in der Zeit als Beamter auf Widerruf und wollen auch danach, sobald sie verbeamtet worden sind, in ihrem privaten Krankenversicherungsverhältnis bleiben, selbst wenn sie sich in der Übergangsphase für kurze Zeit als arbeitslos melden müssen. Beim Neueintritt in die private Krankenversicherung nach kurzeitiger Arbeitslosigkeit müssen die Interessierten normalerweise eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen, die eine große Rolle bei der Bestimmung des monatlichen Versicherungsbetrags spielt. Es gibt allerdings Möglichkeiten, ohne Gesundheitsprüfung in den vorher geltenden Versicherungsvertrag zurückzukehren.

Der Weg zum Beamten auf Lebenszeit

Jeder fängt einmal klein an und so läuft das auch zu Beginn einer Beamtenkarriere. Die erste Stufe auf der Karriereleiter ist die Beschäftigung als Beamter auf Widerruf. Das sind zum Beispiel Lehramtsstudierende im Referendariat, Polizeiratsanwärter, Zollratsanwärter oder auch Rechtsreferendare. All diese Berufsgruppen müssen einen gewisse Zeitraum im jeweiligen Vorbereitungsdienst ableisten, während dessen sie als Referendare oder Beamtenanwärter bezeichnet werden. Je nachdem, ob es sich um eine Ausbildung im einfachen, mittleren oder höheren Dienst handelt, kann diese Ausbildungszeit zwischen sechs Monaten und zweieinhalb Jahren betragen. In der Regel wird dieser Ausbildungsabschnitt mit einer staatlichen Prüfung beendet. Erst danach erreichen die Beamtenanwärter die nächste Stufe auf der Karriereleiter, den Status als Beamter auf Probe. Erst ganz zum Schluss wird von der sogenannten Verbeamtung gesprochen, also der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Beamte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, weshalb ihre Arbeitsplätze als besonders sicher, fast unkündbar, gelten. Damit sichergestellt ist, dass die auf Lebenszeit berufenen Beamten ihres Amtes auch würdig sind, gibt es die beiden vorausgehenden Karrierestufen, auf denen ein weniger starker Kündigungsschutz gilt. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe können zwar leichter auf dem Dienstverhältnis entlassen werden als verbeamtete Personen, Beamtenanwärter die sich nichts zu Schulden kommen lassen müssen sich über eine vorzeitige oder willkürliche Entlassung aber keinerlei Sorgen machen. Durch dieses dreistufige Verfahren stellen die Dienstherren sicher, dass ihre Staatsdiener einen guten Job leisten und auch in Zukunft zuverlässig arbeiten werden.

Von Anfang an von der Beihilfe profitieren

Anders als beim Kündigungsschutz gelten für Beamte und Beamtenanwärter von Beginn ihrer Karriere an die gleichen Regelungen bezüglich der Beihilfe. Beamte auf Widerruf und Staatsdiener auf Probe haben abgestimmt auf ihre Familiensituation die gleichen Beihilfeansprüche wie ihre vollständig verbeamteten Kollegen. Angehende Beamte können also von Anfang an von der Beihilfe profitieren.

Beim Ersteintritt in eine private Krankenversicherung muss stets eine sogenannte Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, die grundlegend für die Festsetzung des Versicherungsrisikos und damit für die Bestimmung des Versicherungsbeitrages ist. Umfangreiche Infos rund um die private Krankenversicherung und die Gesundheitsprüfung finden sich auch auf beamten-infofoportal.de. Grundsätzlich ist es für die meisten Versicherungsnehmer von Vorteil, diese Gesundheitsprüfung möglichst jung durchführen zu lassen, da dabei in der Regel ein geringes Risiko das Ergebnis ist und sich so ein Vertrag mit besonders günstigen Konditionen aushandeln lässt.

In der Beamtenlaufbahn kann es zwischen den einzelnen Karrierestufen zu kleinen Zwischenphasen kommen, in der sich angehende Beamte für kurze Zeiträume arbeitslos melden müssen und deshalb auch aus der privaten Krankenversicherung austreten und in die gesetzliche Pflichtversicherung eintreten müssen. Oft sind beispielsweise angehende Lehrkräfte für wenige Monate arbeitslos, bis sie von jeweiligen Bundesland eine Stelle angeboten bekommen und verbeamtet werden. Die reibungslose Rückkehr in die private Krankenversicherung zu den alten Konditionen kann durch das Abschließen einer Anwartschaft gesichert werden. Wenn eine solche Anwartschaft existiert, dann ruht die Versicherung des Beamtenanwärters nur und wird nicht komplett gekündigt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer, sobald er ins Beamtenverhältnis berufen wird, wieder ohne Gesundheitsprüfung und zu seinen bereits ausgehandelten Konditionen in seine alte Krankenversicherung zurückkehren kann. Eine Anwartschaft kostet monatlich einen kleinen Betrag, sie lohnt sich für die meisten Beamten auf die lange Sicht aber durchaus. Die Anwartschaft ist ein beliebtes Mittel, sich die guten Konditionen und damit eine langfristig attraktive Gesundheitsversorgung für die Beamtenkarriere zu sichern.

 

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