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Kategorie: Recht

Urheberrecht beachten: der richtige Umgang mit fremden Fotos und Texten


Jeder Webseiten- oder Blogbetreiber kennt folgende Situation: man schreibt einen Text und möchte in diesen ein Foto, ein Zitat oder Informationen einbauen, die nicht von einem selbst stammen. Doch so einfach fremdes geistiges oder künstlerisches Eigentum zu übernehmen, ist auch im WWW nicht gestattet. Genau wie im Printmedienbereich gibt es auch hier ein Urheberrecht (Copyright), welches genau festlegt, wie mit nicht selbst erstellten Dokumenten und Fotos umzugehen ist.

Urheberrecht bei Fotos

Es gibt im Internet genug Portale (Bilddatenbanken), in welchen Fotografen ihre Werke kostenlos den Interessierten zum Herunterladen zur Verfügung stellen. Doch dies bedeutet nicht, dass man sich einfach ein Foto holen und es auf seiner Webseite publizieren darf. Diese Bilder dürfen lediglich genutzt werden. Der Urheber (=Fotograf) gibt zum einen im Vorfeld an, ob er dem Downloader ein eingeschränktes oder uneingeschränktes Nutzungsrecht zugesteht. Wie diese im Einzelnen zu verstehen sind, erfährt man immer unter den Lizenzvereinbarungen des entsprechenden Fotoportals. Häufig wird auch noch differenziert zwischen „radaktioneller“ und „kommerzieller“ Nutzung des Bildmaterials. Nur, wenn sich diese Vorgabe des Fotografen mit der Publikationsart des Webseitenbetreibers decken, darf das entsprechende Foto verwende werden. Und auch nicht einfach so in den Artikel eingebaut: es muss generell angegeben werden, bei wem das Urheberrecht liegt, und von welchem Portal das Foto stammt. Beispielsweise heißt der Fotograf Max XY, dann muss dies direkt unter dem verwendeten Foto (oder am Ende des Artikels) zu erkennen sein: „Graphik: Max XY-FotoportalXYZ“.

Bei Bildmaterial, welches von anderen Homepages „entliehen“ wird, muss immer eine Genehmigung dieses Webseitenbetreibers vorliegen, ansonsten ist eine Verwendung dieser Fotos schlicht und ergreifend nicht gestattet (da nützt auch die Herkunftsangabe nichts).

Urheberrecht bei Texten

Natürlich ist es gestattet, eine Zeile oder einen Part aus einem fremden Text zu publizieren. Allerdings muss dabei ganz klar zu erkennen sein, von wem dieser Text stammt und gegebenenfalls auch, wo dieser zu finden ist (Quellenangabe). Zitiert man aus einem Buch, ist es ratsam, neben dem Autor und dem Titel auch die ISBN-Nummer, den Verlag sowie die Auflage beziehungsweise das Erscheinungsjahr anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass Passagen aus fremden Textquellen so kurz wie möglich gehalten werden sollten. Besser (und wenn für den Kontext des eigenen Artikel nicht störend) sind immer Verweise beziehungsweise Verlinkungen auf den Originaltext; so umgeht man den möglichen Plagiatsvorwurf.

Wie schützt man eigene Texte vor ungewünschten Kopierungen?

Publiziert man eigene Texte im Internet, sollte man immer auf seiner Webseite einen Hinweis geben, dass das Urheberrecht bei einem selbst liegt und man nicht möchte, dass dieses verletzt wird. Beispielsweise so: „Der Inhalt dieser Internetseite ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung.“

Ob sich andere Nutzer an diesen Wunsch halten, ist zwar fraglich, aber rechtlich gesehen müssen sie sich natürlich genauso an diese Vorgaben halten wie man selbst.

Achtung bei Verlinkungen!

Besondere Vorsicht ist im Übrigen bei einer  Methode aus dem SEO-Bereich geboten: die Verlinkung zu anderen Webseiten. Man möchte meinen, dass sich jeder Webseitenbetreiber freut, wenn von anderen Webseiten Links auf seinen Internetauftritt gesetzt werden. Doch dies ist leider nicht immer der Fall. Es gibt genug Vereine und Unternehmen, die eine derartige Verlinkung absolut nicht wünschen. Nachzulesen ist dies in deren AGBs, wo es beispielsweise heißt, dass keine Verlinkung gestattet ist beziehungsweise nur mit ausdrücklicher Genehmigung dieses Webseitenbetreibers. Also immer schön darauf achten, wohin verlinkt wird…

 

Graphik: © Pavel Ignatov-Fotolia.com

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