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Kategorie: Social Media Marketing

Impressumspflicht auf Facebook: So erstellen Sie ein Impressum auf Facebook!


Impressum 1.1Professionelle Webseitenbetreiber wissen: ein Impressum ist Pflicht! Diese Impressumspflicht besteht bereits seit dem Jahre 1997 und dient dem Zweck, dem Webseitenbesucher zu zeigen, auf wessen Internetauftritt er sich gerade befindet. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wird mit Abmahnungen geahndet, die kostenpflichtig sein können. Doch wie sieht es aus mit der Impressumspflicht auf Facebookseiten?

Kein Impressum auf Facebook: Abmahnungen für Seiteninhaber

Facebook ist weltweit das beliebteste Soziale Netzwerk. Millionen Menschen sind dort täglich unterwegs, um Informationen zu finden, sich auszutauschen oder sich über Neuigkeiten zu informieren. Der perfekte Ort für Unternehmen und Vereine, sich ebenfalls dort zu präsentieren. Bisher konnten sie ihre Facebook-Seite ebenso erstellen wie ein gewöhnlicher Nutzer; sie unterlagen keinen gesonderten Regelungen.

Obwohl eine Impressumspflicht für derartige Facebookseiten nicht offiziell existierte, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Abmahnungen. Grund dafür ist die Tatsache, dass auch eine Facebookseite als professionelle Webseite angesehen wird, wenn sie seitens eines Unternehmens oder eines Vereins erstellt worden ist. Problematisch wurde es nur dadurch, dass die Facebookseiten keinerlei Möglichkeiten boten, ein Impressum einzubauen. Die Folge: die Seitenbetreiber improvisierten und bauten irgendwo eines ein (wo es in den allermeisten Fällen gar nicht gesehen werden konnte), oder sie erstellten erst gar keines.

Impressumspflicht auf Facebook seit März 2014

Im März 2014 kündigte Facebook an, dass es fortan Pflicht wäre, für professionelle Facebookseiten ein Impressum zu erstellen. Dieses ist ein Teil des neuen Facebook-Designs und soll gleich auf der ersten Seite des Accounts zu finden sein. Auch damit erfüllt es die Voraussetzungen, die auch bei anderen professionellen Webseiten gelten.

Zu beachten ist, dass die Impressumspflicht für Facebookseiten sich auch auf derartige Seiten bezieht, mit deren Hilfe es potentiellen Kunden/Auftraggebern möglich ist, Kontakt zum Betreiber aufzunehmen. Ausgeschlossen sind lediglich rein private Accounts sowie Seiten, welche ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.

Impressum auf Facebook erstellen: so geht´s!

Auf der betreffenden Facebook-Seite muss das Feld „Seite bearbeiten“ aufgerufen werden. Dort befindet sich unter anderem der Bereich „Seiteninfo“, in welchem die Möglichkeit gegeben ist, ein Impressum einzufügen.

Für das Impressum selbst stehen 1500 Zeichen zur Verfügung. Diese müssen – wie bei jedem anderen Impressum auch – für die relevanten Informationen verwendet werden: wer ist der Seitenbetreiber (vollständiger Name, Adresse)? Wie kann ich ihn kontaktieren? Für kommerzielle Seiten besteht zusätzlich noch die Pflicht, Steuernummer und Unternehmensart anzugeben.

 

Graphik: © ilro – Fotolia.com

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